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SPD Zella-Mehlis

Tiefensee: „Wir wollen unsere Hochschulen strategisch weiterentwickeln und stärken“

Bildung & Kultur

Die Thüringer Hochschulleitungen und Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee haben heute die Ziel- und Leistungsverein­barungen (ZLV) für die nächsten vier Jahre unterzeichnet. Für jede einzelne Hochschule sind darin Anforderungen und Entwicklungsziele festgelegt. 

Diese Vereinbarungen konkretisieren die Rahmenvereinbarung IV und bilden damit den abschließenden Baustein für die Hochschulfinanzierung bis zum Jahr 2019.

„Mit dem Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarungen erhält jede unserer Hochschulen Planungssicherheit, um sich strategisch weiterzuent­wickeln und ihr Profil zu stärken“, so Wissenschaftsminister Tiefensee. Während sich die Ziele für die Hochschulen bisher rein an quantitativen Indikatoren orientiert haben, setzen die neuen Vereinbarungen verstärkt auf profilbildende und qualitätsorientierte Ziele. „Mit unserem stärkeren Fokus auf Qualität beschreiten wir neue Wege bei der Hochschulfinanzierung und schaffen die Voraussetzungen, damit unsere Hochschulen als Zukunftsmotoren weiter rund laufen.“

Jede Hochschule erhält ihr individuelles Budget, das sogenannte Vereinbarungsbudget. Das Vereinbarungsbudget bietet mehr Flexibilität und verhindert Verteilungskämpfe zwischen den Einrichtungen. Es besteht zu 90 Prozent aus dem Grund- und zu 10 Prozent aus dem Leistungsbudget, das nur dann ausgezahlt wird, wenn die vereinbarten Ziele und Leistungen erreicht werden.

Zum Kern der Vereinbarungen gehören unter anderem vier, für alle Hochschulen gleichsam wichtige Themen:

  • die Zahl der Studierenden in der Regelstudienzeit,
  • das Einwerben von Drittmitteln,
  • die Bildungsausländerquote sowie
  • der Anteil von Frauen bei der Neubesetzung von Professuren.

Die ZLV wurden im engen Dialog mit jeder einzelnen Hochschule ausgehandelt. Bei bestimmten Vereinbarungen geben Zielkorridore den Hochschulen eine höhere finanzielle Sicherheit. Sollte eine Hochschule ein Ziel nicht erreichen, werden nicht automatisch die Mittel gekürzt, sondern Ministerium und Hochschule prüfen gemeinsam, wo die Ursachen liegen und welche Lösungsansätze möglich sind. „Diese Regelung bietet den Hochschulen sehr gute Anreize für maximale Leistung auf Basis einer hohen Planungssicherheit“, so Tiefensee. 

Die Ziel- und Leistungsvereinbarungen müssen nach dem Thüringer Hochschulgesetz in der Regel alle vier Jahre zwischen dem Wissenschafts­ministerium und den Hochschulen neu abgeschlossen werden. Grundlagen sind die Rahmenvereinbarung, die Hochschulentwicklungsplanung des Landes sowie die Struktur- und Entwicklungspläne der Hochschulen.

Die im Januar 2016 unterzeichnete Rahmenvereinbarung IV zwischen der Landesregierung und den Thüringer Hochschulen sichert die verlässliche Finanzierung der Hochschulen bis 2019, deren Leistungsfähigkeit und gute Studienbedingungen. Sie beinhaltet die Erhöhung der Landesmittel für die Hochschulen um jährlich vier Prozent. Diese steigen sukzessive von 382 Millionen Euro in diesem Jahr auf gut 447 Millionen Euro im Jahr 2019 an. Insgesamt stellt das Land in diesem Zeitraum damit 1,69 Milliarden Euro für seine Hochschulen zur Verfügung. Mit einem Mittelaufwuchs von vier mal vier Prozent für die Hochschulen bis 2019 hat die Landesregierung ein klares Bekenntnis zu Wissenschaft und Forschung abgelegt.

Die individuellen Zielvereinbarungen der Hochschulen finden Sie unter:
http://www.thueringen.de/th6/tmwwdg/wissenschaft/hochschule_und_studium/hochschulentwicklung/zlv/index.aspx

Pressefotos zur Unterzeichnung finden Sie unter:
http://www.thueringen.de/th6/tmwwdg/service/pressemitteilungen/88820/index.aspx

 

 

Quelle: THÜRINGER MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, WISSENSCHAFT UND DIGITALE GESELLSCHAFT

 

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