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Tiefensee: W-LAN-Anbieter sollten nicht für ihre Nutzer haften!

Allgemein

Thüringen hat sich mit seiner Initiative zur vollständigen Abschaffung der Störerhaftung im Bundesrat vorerst nicht durchsetzen können. Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee bedauerte die fehlende Unterstützung der Län­derkammer, sieht aber weiter gute Chan­cen für die Thüringer Position.

„Das war erst das Hinspiel, wir bleiben dran“, sagte Tiefensee heute im Anschluss an die Bundesrats­sitzung in Berlin, wo er selbst zum Thema gesprochen hatte. „Das Thema ist zu wichtig, um jetzt einfach die Flinte ins Korn zu werfen.“ Der Dis­kussionspro­zess sei noch nicht abgeschlos­sen. „Letztlich ist entscheidend, wie sich nun der Bundestag positioniert. Deshalb werden wir jetzt weiter kräftig Überzeugungsarbeit leisten.“

Immerhin sei mit der Annahme des nordrhein-westfälischen Änderungsantrags heute zumindest ein Schritt in die richtige Richtung gemacht worden, sagte Tiefensee weiter. „Leider bleibt der Vorschlag aber auf halbem Wege stehen.“ Kritisch sind aus Thüringer Sicht vor allem die Einführung neuer, unklarer Rechtsbegriffe sowie die Tatsache, dass W-LAN-Anbieter nach wie vor nicht vollständig mit „leitungsgebundenen“ Anbietern von Internetzugängen gleichgestellt werden. „Der NRW-Antrag führt hier zu neuen rechtlichen Unsicherheiten für die W-LAN-Betreiber, die wir vermeiden müssen.“ Dennoch hat auch Thüringen heute im Bundesrat zunächst dieser Lösung zugestimmt, um das grundsätzliche Votum der Länderkammer für eine Änderung der Störerhaftung zu verstärken.

Er habe allerdings Zweifel, dass der Formulierungsvorschlag aus Nordrhein-Westfalen im weiteren Verfahren letztlich die notwendige Berücksichtigung finden werde, gab Wirtschaftsminister Tiefensee zu bedenken. Immerhin war ein im Wesentlichen inhaltsgleicher Textentwurf im Bundestag bereits zweimal – in den Jahren 2012 und 2014 – von Linkspartei und Grünen eingebracht worden und gescheitert. „Was wir brauchen, ist eine klare und eindeutige Position, die W-LAN-Anbieter ohne Wenn und Aber von Haftungsfragen freistellt“, sagte Tiefensee. „Thüringen bietet genau eine solche Lösung an.“

Aufgrund der derzeitigen Regelung im Telemediengesetz können die Betreiber von Drahtlosnetzen jederzeit für rechtswidrige Handlungen ihrer Kunden – z.B. den illegalen Download von geschützten Werken – in Haftung genommen werden. Dadurch wird der Ausbau frei zugänglicher mobiler Internetzugänge massiv behindert. Tiefensee: „Das ist ungefähr so, als müsste ein Landkreis oder eine Kommune als Eigentümerin einer Straße für die Geschwindigkeitsüberschreitungen der Autofahrer geradestehen. Wir wollen erreichen, dass diese Klausel ohne Hintertür und Einschränkungen aufgehoben wird.“

Den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes hält er in diesem Punkt deshalb für unzureichend. „Der Gesetzentwurf des Bundes arbeitet mit unbestimmten Rechtsbegriffen und unklaren neuen Haftungstatbeständen“, sagte der Wirtschaftsminister, der in Thüringen für Fragen der Digitalisierung zuständig ist. So soll etwa die Haftung für sog. „gefahrgeneigte“ Dienste verschärft werden. Ein weiterer Hauptkritikpunkt Thüringens ist auch die Forderung des Bundes, dass der Betreiber sein W-LAN-Netz durch „geeignete“ Sicherheitseinrichtungen gegen fremde Zugriffe sichern und von den Nutzern eine Erklärung über rechtmäßiges Verhalten fordern solle – ohne ihn damit allerdings aus der Verantwortung zu entlassen.

„Solche Regelungen bringen keine Verbesserung, sondern schaffen im Gegenteil neue Hürden“, sagte der Minister. „Damit wird die Klärung, was erlaubt ist und was nicht, letztlich wieder nur den Gerichten überlassen.“ Für Rechtsbrüche wie z.B. illegale Downloads müssten diejenigen geradestehen, die sie begehen – nicht die Netzbetreiber. Die digitale Gesellschaft brauche grundsätzlich frei zugängliche Internetzugänge – ob per Kabel oder drahtlosem Funk. Thüringen dringt deshalb auf eine vollständige Abschaffung der Störerhaftung.

 

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