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SPD Zella-Mehlis

Frau. Sein. International - Jahresempfang und Delegiertenkonferenz der ASF Thüringen

Gleichstellung

Die jährliche Landesdelegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Thüringen fand am 22. Oktober 2015 in Mühlhausen statt. Die Delegierten sprachen sich nach der Diskussion für die Verabschiedung einer Resolution der ASF Thüringen aus, die den besonderen Schutz von geflüchteten Frauen und Mädchen zum Inhalt hat.

Auch der anschließende Jahresempfang stand ganz unter dem Motto „Frau. Sein. International“. Mit zahlreichen Gästen und Fachreferentinnen wurde über die Situation geflüchteter Frauen und Mädchen in Thüringen diskutiert. Maria Dolores Sper, Ärztin in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) Mühlhausen, Katja Glybowskaja (AWO Jena-Weimar e.V.) und weitere Mitarbeiterinnen der EAE Mühlhausen berichteten über ihre Arbeit für und mit Asylsuchenden, von den täglichen Herausforderungen, den kleinen und großen zu bewältigenden Problemen.

Eine der zentralen Forderungen der Beteiligten ist die getrennte Unterbringung von Frauen und Mädchen. „Es muss nicht erst etwas passieren“, so Maria Dolores Sper. „Jede Frau hätte in einem mit Männern gefüllten Gebäude Angst.“ Es sei dringend geboten, Frauen, Mädchen und Familien mit Kindern besondere Schutzräume zu gewähren. Der Anteil an geflüchteten Frauen betrage derzeit etwa 30 Prozent. „Die Organisation orientiert sich aber viel zu sehr an den 70 Prozent allein kommenden Männern, die andere Bedürfnisse haben als Frauen und Kinder“, berichtete Katja Glybowskaja aus ihrer praktischen Erfahrung bei der Betreuung von Asylsuchenden in Weimar und Jena.

Darüber hinaus sei besonders bei den Frauen eine Integration in die deutsche Gesellschaft schnell zu realisieren, wenn die Angebote entsprechend vorhanden sind. „Die Frauen wünschen sich ein neues, selbstbestimmtes Leben für sich und ihre Kinder“, führte Maria Sper aus. „Dafür strengen sie sich sehr an, wollen lernen und ihre Chance nutzen.“

Die Vorsitzende der ASF Thüringen, Heidrun Sachse, fasst die Forderungen zusammen: „Mit dem Blick auf morgen sollten wir endlich anfangen zu agieren anstatt nur zu reagieren. Die Unterbringung von weiblichen Flüchtlingen ist erst der Anfang. Für eine funktionierende Integration brauchen wir unter anderem die Einführung einer Gesundheitskarte in Thüringen, einen eigenständigen Aufenthaltstitel von Frauen (Stichwort Familiennachzug) sowie Sprach- bzw. Integrationskurse mit Kinderbetreuung.“

Die ASF Thüringen fordert die Landkreise und Kommunen dazu auf, die bestehenden Unterbringungskonzepte zur Gewaltprävention auch bei der Flüchtlingspolitik zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zur Arbeit der ASF Thüringen finden Sie unter www.asf-thueringen.de

 


RESOLUTION DER ASF THÜRINGEN 

„Unsere oberste Priorität ist es, dass Flüchtlingsfrauen und Mädchen nicht zu den Verliererinnen von Flucht und Integration werden. Die Situation von Frauen wird in der aktuellen politischen Debatte zu oft vergessen.“ 

Die ASF Thüringen fordert die Thüringer Landesregierung auf: 

  1. Das im Grundgesetz verankerte Asylrecht darf nicht weiter ausgehöhlt werden. 
  2. Frauen und Mädchen haben andere Fluchtgründe und erleben auch auf ihrer Flucht oft geschlechterspezifische Diskriminierung und sexualisierte Gewalt. Das muss in der Flüchtlings- und Asylpolitik des Landes Thüringen mitgedacht werden.  
  3. Die Ursachen von Flucht und Vertreibung müssen auch vor Ort bekämpft werden. Dabei kommt der Rolle der Frau vor Ort, die Bildungschancen von Mädchen und Frauen, ihre Chancen zu persönlicher materieller und sexueller Unabhängigkeit und die Frage nach selbstbestimmten Leben eine besondere Bedeutung zu. 
  4. Für Geflüchtete müssen langfristige Perspektiven geschaffen werden. 
  5. Wir unterstützen die Forderungen des Landesfrauenrates Thüringen und fordern mit Nachdruck die Berücksichtigung der bestehenden Unterbringungs-konzepte zur Gewaltprävention auch in der Flüchtlingspolitik. Geflüchtete Frauen und deren Kinder müssen den besonderen Schutz einer Gesellschaft erhalten. Sie haben ein Recht darauf, in einer gewaltfreien Umgebung den Neuanfang nach Flucht und Vertreibung zu wagen.
 

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