Auf Grund der aktuellen Diskussion über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Freistaat Thüringen hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit weiteren drei Stadträten beantragt, dass bis zur Klärung auf Landesebene über die Abschaffung keine weiteren Beitragsbescheide an die Beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger versandt werden. Das würde bedeuten, dass bis auf weiteres keine beitragspflichtige Maßnahme in Zella-Mehlis mehr an die Bürger versandt wird.
Der Stadt entsteht daraus aktuell kein finanzieller Schaden. Nach § 169 und § 170 Abgabenordnung hat die Gemeinde bis zu vier Jahren nach Eintritt der Beitragspflicht (d.h. Abschluss der Maßnahme und Erstellung der Schlussrechnung für einen SAB-Maßnahme) Zeit den Beitragspflichtigen den Gebührenbescheid zuzustellen. Da davon auszugehen ist, dass es im Jahr 2019 zu einer Neureglung und ggf. Abschaffung der Beitragspflicht kommt, wäre es derzeit kontraproduktiv Bescheide zu versenden wenn es eine berechtigte Chance gibt die Beitragspflichtigen zu entlasten. Falls ein Bescheid ersteinmal gestellt und rechtskräftig ist, dann tritt auch die Zahlungspflicht ein und ein neues Gesetz hätte darauf keine Wirkung mehr. Wenn es ein neues Gesetz gibt was die Abschaffung der Beiträge festlegt dann hat das auch Auswirkungen auf solche Maßnahmen und es besteht eine berechtigte Hoffnung das die betreffenden Bürgerinnen und Bürger dann ebenso nicht zahlen müssen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich zumindest bei diesem Antrag die Fraktionen von FWG und CDU im Stadtrat nicht verweigern, nachdem Sie erst vor kurzem durch ihre kollektive Ablehnung dafür gesorgt haben, dass es keine Entlastung für die Beitragspflichtigen durch eine Absenkung der Prozente für die Beitragspflichtigen gibt. "Wir sind gespannt darauf, welche Gründe diesmal ins Feld geführt werden, um sich einer Änderung und Verbesserung im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu verweigern", so Stadtratsmitglied Uwe Schlütter.