SPD Stadträte setzten sich in der Ausschussgemeinschaft für Familien mit Kindern ein!
Die Ausschussgemeinschaft lehnt die vorgelegte Gebührensatzung für Kindertagesstätten der Stadtverwaltung ab. Die Neuregelungen der Höhe des Elternbeitrages im § 9 der geplanten Gebührensatzung sind ungerecht, unangemessen und sozial unausgewogen. Der Vorschlag der Verwaltung ist eine Kehrtwende in der bisherigen sozialverträglichen Praxis. Nach dem Willen der Stadtverwaltung sollen Elternbeiträge auf 196 Euro steigen. Familien mit zwei und mehr Kindern erhalten nur eine Ermäßigung, wenn die Geschwisterkinder zur gleichen Zeit dieselbe Einrichtung besuchen.
Damit werden einkommensschwache Eltern und Alleinerziehende überproportional belastet. Sie zahlen jetzt bis zu dem Vierfachen ihres bisher entrichteten Beitrages.
Die Stadt legt nach einer Hochrechnung ein durchschnittliches Bruttoeinkommen der Eltern von 4.849 Euro zugrunde. Das entbehrt jeder Realität.
Wenn man sich die Einkommensentwicklung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ansieht, haben laut Landesamtes für Statistik lediglich 36 Prozent der Haushalte ein Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 2.600 Euro (etwa 3.172 € Brutto).
Hinzu kommen 2020 die coronabedingten Einnahmeausfälle durch Kurzarbeit.
Wer die Beitragsübernahme in den zwei Vorschuljahren durch das Land als Begründung für eine Erhöhung ansieht, nimmt die Eltern in Geiselhaft. Es ist der Wille der Landesregierung die Eltern zu entlasten und nicht zu belasten sowie jedem Kind eine gute Vorschule zu ermöglichen.
Aus diesen Gründen schlägt die Ausschussgemeinschaft vor, wie bisher alle Kinder bei der Bemessung des Beitrages einzubeziehen und 2021 maximal 130 Euro für einen Ganztagesplatz zu erheben. Entsprechende Änderungsanträge liegen dem Stadtrat vor.