Der Landesvorstand der SPD Thüringen hat sich in seiner gestrigen außerplanmäßigen Sitzung mit dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs im abstrakten Normenkontrollverfahren der CDU zum Vorschaltgesetzt befasst.
SPD Zella-Mehlis
Allgemein
Der Landesvorstand der SPD Thüringen hat sich in seiner gestrigen außerplanmäßigen Sitzung mit dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs im abstrakten Normenkontrollverfahren der CDU zum Vorschaltgesetzt befasst.
Der Landesvorstand begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, da es Rechtsklarheit schafft und die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform im Kern bestätigt. Das Vorschaltgesetz wurde ausschließlich aufgrund eines Formfehlers für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Der Landesvorstand bekräftigt ausdrücklich den Willen zu einer umfassenden Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform und verweist darauf, dass sich die Rahmenbedingungen und Notwendigkeit für eine flächendeckende kommunale Gebietsreform auch durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs nicht verändert haben. Deshalb hält er an der Umsetzung der Reformen fest. Zielstellung bleibt die Herstellung von landesweit leistungsfähigen kommunalen Gebietsstrukturen.
Der Minister für Inneres und Kommunales wird gebeten, nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofs in Abstimmung mit der Landtagsfraktion die Zeitpläne für die Gesetzgebungsverfahren zur kommunalen Gebietsreform zu überprüfen. Im Mittelpunkt der Gesetzgebungsverfahren stehen Verfassungskonformität und Rechtssicherheit.
Den vollständigen Beschlusstext des Landesvorstandsbeschlusses finden Sie hier:
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